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... rechnen Sie nach, ob dies was Ihnen vorgerechnet, richtig gerechnet Zinsstaffelrechner EIBL, -beweist Falschabrechnung der Kreditwirtschaft, ob individuell oder systemisch-Was wird in der gewerblichen Wirtschaft nicht alles geprüft und u.U. verglichen. Warenein- und –ausgang, Rechnung, Preise, Personal, Energieverbrauch, Gewinne und, und, und. Und die Bankabrechnung? Fehlanzeige! Selbst jene, die wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften "von Berufs wegen", mit dieser Materie permanenten Umgang haben, haben damit ein Problem. In der Hoffnung und dem (Irr-)Glauben, dass dies, was die Bank macht, schon richtig sei. Falsch und zum gravierenden Nachteil des Unternehmens gedacht! Vielleicht auch deshalb, weil es mit von der Bank oder Sparkasse zur Verfügung gestellten Daten überhaupt nicht möglich ist, eine Bankabrechnung, mit Ausnahme der Einnahmen und Ausgabenbuchungen und des daraus resultierenden Saldos zu prüfen. So teilt das Institut, wenn es besonders kundenfreundlich ist, dem Kontoinhaber sogar mit (wozu es gesetzlich verpflichtet ist), wann es welchen Betrag wertgestellt, also der zinswirksamen Berechnung zugeführt hat. Den für die Zinsberechnung notwendigen Wertstellungssaldo "verschweigt die Bank wissentlich" und täuscht mit der Bekanntgabe des sich aus dem Buchungstag ergebenden Saldo den Kunden in irreführender Weise über den tatsächlichen, in diesem Falle für die Zinsberechnung relevanten Saldo. Auch scheint es, zumindest eine "nordische Spezialität zu sein", Kunden überhaupt nicht mitzuteilen, welche Zinssätze das Institut zur Berechnung der Zinsen zum Ansatz brachte. Getreu dem Motto, Nichtwissen macht nichts. Das größte und weitaus nachteiligere Problem ist jedoch, dass die dem Kontoinhaber in den Kontoauszügen bekannt gemachten Zinssätze (siehe Register Zinsprüfung), nicht immer jene sind, welche das Institut zur Berechnung ihrer Zinsen tatsächlich verwendete. Abgesehen davon, dass hier in über 20 Jahren bislang noch kein Institut bekannt wurde, welches sich, an die Verpflichtung den Zinssatz so an die Marktzinsentwicklung anzupassen, dass diese dem zu Beginn der Geschäftsbegründung vorhandenem Abstand zum Referenzzins der jeweiligen Kreditart, veröffentlicht im Monatsbericht der Bundesbank, gehalten hat. Dies, aus Sicht der Rechtsprechung, um zu verhindern, dass der Kunde "billig reingelockt" und nachher, "teuer abgezockt" wird. Im Umkehrschluss gilt dies natürlich ebenso für den Geldanleger, um den Anleger nicht mit starken Konditionen zu locken, welche später "ebenso stark nachlassen", wie die Entscheidungen des Bundesgerichthofes (BGH) vom 13.04.2010 BGH XI ZR 197/09 und vom 21.10.2010 BGH XI ZR 52/08 zeigen. Die billigste Methode einer Bank ist, sich im Soll-Konto des/der Kunden durch überhöhte Sollzinsen und im Haben-Konto durch zu geringe Guthabenzinsen, Kapital zu besorgen um den Laden am laufen zu halten. Für dies, wo sie woanders Zinsen bezahlen müssten, erhalten die Bank oder Sparkasse auf diese Tour, wenn auch unberechtigt, noch solche. So kann man mit nichts und ohne eine Gegenleistung zur Verfügung gestellt zu haben, auch Geld verdienen. Und um den Laden(1) "am laufen zu halten" muss schon sehr viel, wie dies im Bankerjargon heißt, "angeschafft" werden, notfalls mit subtiler und von keinem nach außen erkennbarer Gewalt, in dem nicht wie im Mittelalter, an den Daumenschrauben bis Blut spritzt, sondern an der Zinsschraube und sei dies noch so unzulässig, gedreht wird. Das hierfür Zauberwort "Risikovorsorge". Um den Unternehmer mit überhöhten Zinsen "auch garantiert ein Risiko werden zu lassen". Damit er, "wg. der zuvor mit ihm, nicht ganz legal erzielten Gewinne, jetzt wg. der durch ihn erlittenen Verluste", zur ganz legalen Steuerverkürzung genutzt werden kann. Allerdings bietet auch "die wg. schlechter oder sich verschlechternder Bonität Risikovorsorge" noch keine Gewähr, von der Bank seines Vertrauens nicht mit unzulässigen Zinserhöhungen konfrontiert zu werden. Der Einfachheit halber, wie in dem jetzt geschilderten Fall, machte die Sparkasse dem Kontoinhaber über Jahre hinweg, keinen einzigen Zinssatz bekannt. Wahrscheinlich nach dem Motto, "was der nicht weiß, macht ihn nicht heiß"! Als der Kontoinhaber, nach fast 6 Jahren zahlungsunfähig gerechnet und er notgedrungener Maßen zu einem Anwalt musste, da seine Sparkasse den "notleidend gewordenen Kredit an eine Heuschrecke verkaufte", machte ihn dieser auf die Möglichkeit einer Kontenprüfung mit EIBL aufmerksam. Und, fiel als er das nachstehende Zinsdiagramm sah, nicht nur aus allen Wolken, denn zusätzlich fielen ihm noch die Schuppen von den Augen. War doch, wie er sagte, die Zeit ab Mitte 1999 jene, ab dieser er am meisten verdiente. Da wollte sich seine Sparkasse doch nicht mit Zinsalmosen begnügen und griff so lange ab, bis er "totgerechnet war" und sein Kredit "als notleidend" verkauft werden konnte um hierüber nochmals Kasse zu machen.
Um fehlerhafte Zinsabrechnungen einer Bank oder Sparkasse zu prüfen, stand der Zinsstaffelrechner EIBL bislang nur einem kleinen Kreis von Anwendern für die Bankenkontrolle zur Verfügung. Jetzt können Sie:
Damit die zu schaffenden Ergebnisse und Erkenntnisse so weit wie möglich genutzt werden, erfolgt die Einarbeitung in speziell dafür angebotenen Schulungen. Die Bedienung ist ergonomisch einfach, sowie leicht verständlich. Arbeitsmaske Zinsstaffelrechner EIBL
Zinsmaske Zinsstaffelrechner EIBL
Darlehensmaske Zinsstaffelrechner EIBL
Für Mehrplatzlizenzen bitten wir der Platzanzahl entsprechend um Anfrage, ebenso, wenn Sie die Möglichkeit der bislang in EIBL integrierten DATEV-Kontenrahmen SKR 03, 04, 20, 30, 45, 70, 80, 81 nutzen wollen.
Das Schulungsangebot bezieht sich auf den Raum Heilbronn ca. 50 KM nördlich von Stuttgart und versteht sich einschließlich Unterbringungs- und Verpflegungskosten in gut geführtem Hotel Garni und Gaststätte(n). Bis 14 Tage vor Schulungsbeginn kann die Anmeldung kostenfrei storniert werden. Das zu diesem Zeitpunkt bezahlte Seminarentgelt wird, sofern keine zu diesem Zeitpunkt benannte Ersatzperson mit Namen und Anschrift bestimmt, in voller Höhe zurückerstattet. Bei zu einem späteren Zeitpunkt Stornierung oder bei Nichterscheinen ist das gesamte Teilnahmeentgelt fällig. Die Stornierung bedarf der Schriftform. EIBL Kontenprüfung behält sich vor, die Teilnahmebestätigung einseitig zu widerrufen, den Veranstaltungstermin kurzfristig abzusagen und/oder einen neuen Termin festzulegen, und/oder den Veranstaltungsort kurzfristig zu verlegen. Ist in absehbarer Zeit kein Ersatztermin in Aussicht, wird das zu diesem Zeitpunkt bezahlte Seminarentgelt in voller Höhe zurück erstattet. Eine Nutzung der Lizenz kann jedoch nur über die zuvor absolvierte Schulung und Einarbeitung in das Kontenprüfprogramm EIBL erfolgen, weshalb die Aushändigung des Zinsstaffelrechners EIBL mit Namen und Kontoverbindung des Lizenznehmers sowie Lizenzschlüssel erst am Ende der Schulung erfolgt. Kommen Schulung und Einarbeitung nicht zustande, wird selbstverständlich auch das bis zu diesem Zeitpunkt bezahlte Lizenzentgelt zurück erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit. Sofern Schulung und Einarbeitung in den Zinsstaffelrechner EIBL in Ihrem Hause erfolgen sollte, ist dieses nach Absprache möglich. Wird der Zinsstaffelrechner EIBL nicht spätestens drei Monate nach dem letzten Eintrag aktualisiert, ist eine Nutzung erst dann wieder möglich, wenn eine Aktualisierung erfolgte. Die Aktualisierung nehmen Sie wie folgt vor:
Aus dem 1. Link entnehmen Sie auf Seite 3, obere Kategorie, die Zinssätze für hypothekarische gesicherte Kredite (Darlehen) und wählen je nach Kreditart:
Aus dem 2. Link entnehmen Sie der oberen Kategorie die Zinssätze zu welchen sich Kreditinstitute untereinander refinanzieren. (1) so bekommt der Vorstand der Sparkasse Münster Ost lt. FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND 16.11.2010 p.a. EUR 586.000,00 Jahresgehalt, ob mit oder Boni war dem Artikel nicht zu entnehmen. Da müssen die Kunden dieses Hauses (frei nach Heide Simonis) doch kräftig stricken, um für ein Männecken dies anzuschaffen, was er und andere glauben, "wert zu sein". Und, wo soviel Begehrlichkeit, werden die anderen sich ganz bestimmt nicht in Bescheidenheit üben. Eines hat dieses Gehalt natürlich für sich. Sofern Herr Vorstand nicht in steuersparende Geschäfte investierte, führt er immerhin ca. EUR 200.000,00 Steuern ab. Davon kann der Staat dann an die 50 Hartz IV Empfänger mit monatlich EUR 359,00 ein ganzes Jahr lang versorgen. Think positiv.
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