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... Vertrauen sei gut, Kontrolle besser EIBL Kontenprüfung –schafft Klarheit- ob Sie ihrer Bank oder Sparkasse "bei Zinsen und Zinsanpassung vertrauen schenken", oder sich dieses schenken können.Hat sie, oder hat sie nicht, das ist hier die Frage. In diesem Falle Zinsen, zeitnah, konsequent und entsprechend des ursprünglichen Abstandes an die Marktzinsentwicklung angepasst oder gar andere als im Kontoauszug bekannt gemacht, zur Berechnung verwendet? Kein Bankkunde konnte bislang eine Zinsüberprüfung dahingehend vornehmen und Gewissheit haben, ob sich seine Hausbank an die Vorgaben höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung und die Ausführungen von RiBGH Dr. Jürgen Ellenberger bei der WM-Tagung zum Kreditrecht am 07.05.2007 gehalten hat. Allerdings bieten die von einer Bank oder Sparkasse in den Kontoauszügen bekannt gemachten Zinssätze keine Gewähr, dass diese auch verwendet wurden, wie nachstehendes Beispiel einer Volksbank zeigt. Die berechnet ab März 2003 nicht die im Kontoauszug stehenden Zinssätze (grüne Linie), sondern, kein Kunde kann dies ohne Finanzsoftware wie EIBL prüfen, die Zinssätze der roten Linie. Der Gipfel ist im März 2007, in welchem die Volksbank dem Kunden vorgaukelt 11,50 % Zins zu berechnen, tatsächlich aber 13,25 % Zins einstellt. Diesen nach § 263 a StGB Computerbetrug zu beweisen, gelingt mit einer EIBL Kontenprüfung trefflich, da Sie den bankseits in Rechnung gestellten Zinsbetrag in das prozentuale Verhältnis zur Kapitalinanspruchnahme der Bank stellen. Stellen Sie also wie bankseits vorgegaukelt 11,50 % Zins ein, wird sich nicht dieser Betrag den die Bank berechnete, sondern ein ganz anderer zeigen. Ergo muss und wird der Betrag ein anderer Prozentsatz sein..
In der Grafik des Arbeitsblattes "Ursprung" erkennen Sie die Abweichungen Ihrer Hausbank vom Durchschnittszinssatz Kontokorrent Deutsche Bundesbank. Sind dies in Spalte 11 über einen längeren Zeitraum (länger als der jeweilige Rechnungszeitraum) mehr als 0,20 % Abweichung vom ursprünglichen Abstand, also dem Zeitpunkt, zu welchem Sie begannen, die Zinsüberprüfung / Zinskontrolle vorzunehmen ist eine mit EIBL Kontenprüfung angesagt. Beispiel Nichtanpassung an die Marktzinsentwicklung: Anfangszins (Spalte 7) = 2,50 % unter Marktzins (Spalte 11). Dieser ändert sich im Laufe der Zeit auf z.B. 1,50 % über Marktzins, dann zahlen Sie um ca. 4,0 % mehr als Sie Ihrer Hausbank tatsächlich schulden. Und, schon bei einer zu Ihre Lasten Abweichung von z.B. 0,50 %-Punkten ist Alarmstufe gelb angesagt, sowie dringend geboten, eine mit EIBL Kontenprüfung zu beauftragen oder als Lizenznehmer des Zinsstaffelrechner EIBL vorzunehmen. Bei zu Ihren Lasten bereits 1,0 % Abweichung herrscht Alarmstufe Dunkelrot, wodurch nicht nur Ihr Unternehmen in Gefahr, es besteht auch die Gefahr, dass sich Ihre Hausbank an die Sicherheiten macht oder weitere einfordert, da sich durch die bankseitigen, ausschließlich zu Ihren Lasten gehenden Aktivitäten Ihre Vermögensverhältnisse im Laufe der Zeit rapide verschlechtern. Halten Sie mit einer EIBL Kontenprüfung dagegen und beweisen Ihrer Hausbank, dass sie (mit)ursächlich für die Vermögensverschlechterung und diese gar nicht so schlecht, wie von der Bank Ihres Vertrauens behauptet und dargestellt!
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