EIBL

 

Das Prüf- und Beweishilfe-Programmsystem zur Abrechnungskontrolle von Banken und Sparkassen

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"Die Wahrheit hinter den Kontoauszügen"  
NEU Letzte Änderungen:

2011-04-12:

2011-01-10:

  • Detailkorrekturen

2011-01-07:

Sehr geehrter Besucher,

Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit gelten seit jeher als Grundfeste deutscher Banken und Sparkassen. Landläufig gelten Ersparnisse erst dann als wirklich gesichert, wenn sie nicht zu Hause unter der Matratze liegen, sondern vermeintlich wohlbehütet auf der Bank. Doch Vorsicht: wer Kreditinstituten hinsichtlich der Kontoführung ohne Zinskontrolle unbesehen Vertrauen schenkt, der ist zwar zunächst um die lästige Zinsprüfung erleichtert, um sein Hab und Gut jedoch womöglich obendrein.

Korrekte Kontoführung sollte zwar als erste Pflicht von Banken und Sparkassen angesehen und von daher ohne jeden Grund zu Zweifel vorausgesetzt werden dürfen. Leider aber ist dies alles andere als gegeben. Im Gegenteil: Nur wer seine Konten auf korrekte Wertstellungen, unberechtigte Bankgebühren und Entgelte, Zinsanpassungen, Zinsberechnungen und Einhaltung vereinbarter Limite (Kontostandsgrenzen) mit EIBL regelmäßig überprüft kann sich vor Geldschwund aufgrund sukzessiver Falschbuchungen und systemischer Falschabrechnungen seitens seiner Bank oder Sparkasse schützen.

Im Verlauf meiner seit 1988 andauernden Tätigkeit zu bankseits falsch abgerechneten Kontokorrent- (Giro-) und Darlehenskonten war es durch Prüfung, Korrektur und Gutachten möglich, ein sehr wirksames Instrument gegen unrechtmäßige Bankpraktiken zu entwickeln und diese offen zu legen.

Das Kontenprüfsystem EIBL deckt institutsübergreifende, flächendeckende systemische Falschabrechnungen der Kreditwirtschaft auf und korrigiert für Bankkunden diese im Sinne aktueller gesetzlicher und richterlicher Bestimmungen.

Mit EIBL rechnen Sie nach, ob das, was Ihnen vorgerechnet, auch richtig gerechnet ist. Damit kann "die von einer Bank oder Sparkasse behauptete Schuld" sehr oft widerlegt und nicht selten, in eine dann Forderung gegen die Bank, bewiesen und eingefordert werden.

So verliert ein Bankkunde, dem seine Hausbank (jener der man Vertrauen schenken, sich dieses aber sehr oft schenken kann), monatlich z.B. EUR 100,00 zuviel Zins berechnet, in 10 Jahren rechnerisch wohl nur EUR 12.000,00. Diese kosten den Kunden, wenn sein Girokonto (Kontokorrent) im Soll und vierteljährlich mit z.B. 12,0 % Zins abgerechnet wird, tatsächlich EUR 22.846,58. Rechnet das Institut monatlich ab, sind es bereits EUR 23.003,87, die Ihnen fehlen. Und der Bank Ihres Vertrauens weiteren daraus Nutzen bescheren.

Da Finanzierungen nicht selten über 20 bis 30 Jahren ausgelegt, vervielfacht sich die Summe, da sich die Werte auf Grund des exponentiellen Zinses nicht linear sondern im Quadrat verändern. So "gewinnt" Ihre Hausbank neben dem, was ihr tatsächlich zustehen würde, in 20 Jahren und vierteljährlicher Zinsverrechnung EUR 97.372,99 und in 30 Jahren EUR 340.480,97. Bei monatlicher Zinsverrechnung sind es EUR 349.496,41 die Sie durch Falschabrechnung Ihrer Hausbank, "welche sosehr das Wort Vertrauen bemüht", verlieren können.

Schier unvorstellbare, unglaubliche Summen! Die sich nur mathematisch und erheblich leichter über ein Softwareprogramm wie EIBL lösen und darstellen lassen. Kopfrechnen ist da schon lange nicht mehr.

Und, wie bei jedem Spiel, gibt es Gewinner und Verlierer. Der Verlierer, in diesem Falle Sie! So einfach ist das, von nicht korrekt arbeitenden Kreditinstituten "um viel Geld geprellt zu werden".

Richtig schön wird das Spiel, weil das Kreditinstitut die Ihnen mittels Falschabrechnung verursachten Verluste gleichzeitig als Forderung gegen Sie geltend macht, "Sie schulden uns".

Sofern Sie nicht durch eine mit EIBL Kontenprüfung anderes beweisen, wird diese Forderung von allen Gerichten als gegeben bestätigt. Demzufolge Sie dem Institut für nicht geschuldetes, nochmals, jetzt zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen dürfen, sofern Sie mangels Liquidität nicht Insolvenz anmelden mussten.

"Versäumten Sie dies", freut es die Bank oder Sparkasse, wenn Sie vom Staatsanwalt wegen Insolvenzverschleppung angeklagt werden. Haben sich damit für das Institut fast alle möglichen Rückforderungs- und Regressansprüche erledigt, wenn der böse Bube (oder auch das Mädel) "verurteilt und als kriminell gebrandmarkt ist"...

Ohne Aufarbeitung und finanzmathematische Tiefenprüfung der Kontoverbindung haben Hausbank finanzierte Unternehmen keine Zukunft. Wenn Sie es nicht machen, spätestens Ihr Insolvenzverwalter wird, ob Ihrer Nachlässigkeit darüber erfreut sein, und sich damit beschäftigen, "die für ihn Masse mehren zu können". Von der Sie dann sicherlich nicht das bekommen, was Sie bei rechtzeitiger Kontoprüfung erreicht hätten.

Schaffen Sie sich nie für mögliche gehaltene Liquidität. Mit einer Kontonach- und Neuberechnung durch EIBL.

Nichts zu tun, kostet Sie das meiste Geld, insbesondere dann, wenn Sie von der Bank oder Sparkasse Ihres Vertrauens "Sie schulden uns" in Anspruch genommen werden und in der unberechtigten Forderung nicht unbedeutende Beträge aus ungerechtfertigter Bereicherung (siehe oben und Register Fallbeispiele mit locker 6, auch 7-stelligen Summen) enthalten sind.

Zwei Dinge stehen Ihnen hierbei effektiv zur Seite:

  • Die deutsche Rechtsprechung
  • das Prüf- und Beweishilfe-Programmsystem EIBL

Bitte informieren Sie sich im weiteren eingehend darüber, wovor genau Sie sich beim Umgang mit Banken und Sparkassen in Acht nehmen und, wie Sie sich am besten, mit dem Kontenprüfsystem EIBL schützen.

Korrekte Kontoführung ist Ihr gesetzlich geregeltes Recht - ich helfe Ihnen gerne, zusammen mit Ihrem Anwalt, Steuerberater, Versicherungsberater, Wirtschaftsprüfer, Ihre Bank oder Sparkasse daran zu erinnern.

Herzlichst, Ihr

Signatur
Hans Peter Eibl,
Autor Prüf- und Beweishilfe-Programmsystem EIBL
  • Mitglied im BUNDESVERBAND FREIER SACHVERSTÄNDIGER (BVFS) e.V.
  • Mitglied der BERATERGRUPPE STRATEGIE auf Basis der EKS©
Hans-Peter Eibl



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